Eine Stornierung durch den Mieter sollte im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen stets schriftlich erfolgen. In diesem Fall können wir einen pauschalierten Entschädigungsbetrag geltend
machen
Bei Stornierungen für Ferienwohnungen und Ferienhäuser:
- bis 30 Tage vor Mietbeginn 1/3 des Mietpreises
- ab 29. Tag bis zum vereinbarten
Mietbeginn 90% des Mietpreises
Sollte der Mieter einen Ersatzmieter anbieten tritt dieser in die Rechte und Pflichten des Mietvertrages ein.
Der Mieter haftet für die von ihm, seinen Angehörigen, seinen mitgebrachten Tieren oder von Besuchern verursachten Schäden am Mietobjekt. Er ist in der Mietzeit für das Haus verantwortlich –
insbesondere hinsichtlich der Sicherung von Fenstern und Türen – und hat es in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu halten.
Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung.
Internetvereinbarung
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